Neue Behandlungsoption für MS-Patienten im Krankenhaus[/size]
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen MS-Patienten künftig die Möglichkeit haben, sich nicht nur beim niedergelassenen Arzt, sondern auch in bestimmten Krankenhäusern ambulant behandeln zu lassen. Die Voraussetzungen, die Krankenhäuser erfüllen müssen, sind in der aktualisierten „Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus" zusammengefasst.