Kassel (AP) Das Bundessozialgericht in Kassel hat endgültig entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für das Präparat Lorenzos Öl nicht übernehmen müssen. Am Donnerstag fällte es insgesamt drei Urteile zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach müssen sie auch nicht für eine Operation zur Angleichung extrem unterschiedlicher Brüste aufkommen. Patienten mit Multipler Sklerose bekommen die Kosten für die Behandlung mit Immunglobulinen ebenfalls nicht erstattet.