Kranke Mitarbeiter müssen keine Details nennen Der Wissbegierde von Praxischefs sind Grenzen gesetzt - zumindest im Krankheitsfall der Mitarbeiter.
Die Deutsche Bahn AG und der Lebensmitteldiscounter Lidl sind inzwischen zum Synonym für die Mitarbeiterbespitzelung geworden. Letzterer ist aktuell durch das Ausspionieren von den Gesundheitszuständen seiner Beschäftigten negativ aufgefallen. Auch Praxischefs treffen im Umgang mit Mitarbeitern immer wieder auf personalrechtliche Stolperfallen. Was darf ein Arbeitgeber offiziell wissen? Und wann müssen Ärzte und Arbeitnehmer reinen Wein einschenken? Die wichtigsten Fragen und Antworten unter http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...aspx?sid=542894.