Arbeitgeber müssen prüfen, ob sich die Kündigung eines Arbeitnehmers vermeiden lässt, der seine Tätigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann. Eine Alternative kann zum Beispiel eine Versetzung sein.
So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 24 Sa 340/08, 24 Sa 742/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall wurde eine als Wachpolizistin angestellte Frau aus gesundheitlichen Gründen zunächst befristet als Pförtnerin eingesetzt, dann aber gekündigt.