Grad der Behinderung unter 50 Prozent: Jobhilfen für Betroffene (DE)
Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 können von der Arbeitsagentur mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden.
Voraussetzung ist, dass der Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 30 liegt und die Person aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommt oder der bestehende Job durch die Behinderung gefährdet ist. Darauf weist die Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch in Bonn hin.