Meine Frage hier richtet sich an unsere Mitglieder aus Deutschland.
Derzeit habe ich einen Grad der Behinderung (GdB) von 30%. Ich hab seit 2002 MS und wollte einen Verschlechterungsantrag stellen. Am meisten beeinflusst mich die Fatigue, dann kommen Koordinationsstörungen, Merkprobleme und Aufmerksamkeitsprobleme. Die ganzen Symptome haben isch in den letzten Montaen verschlechtert und die ewige Erschöpfung schränkt mich stark ein, ich brauche viele Ruhepausen.
Mein letzter Verschlechterungsantrag vor 3 Jahren hat sich auch hauptsächlich auf die Erschöpfung gestützt, welche schlimmer geworden ist. Im MRT sieht man übrigens keine Verschlechterung der MS. Das Versorgungsamt hat meinen Antrag abgelehnt, mit dem Hinweis, dass das MRT keine Verschlechterung gezeigt hat und ich im Bereich der Bewegung keine weitergehenden Einschränkungen habe.
Ich mein Arzt meine, dass sich das Amt zur Bemessung des GdB bei MS-Kranken hauptsächlich daran orientiert, inwieweit die Bewegung eingeschränkt ist.
Mich würde interessieren, wie Eure Erfahrungen sind?
Hat das Amt bei Euch für den GdB auch die Fatigue, Koordinationsstörungen, Merkprobleme und Aufmerksamkeitsprobleme mit berücksichtigt und wurde trotz guter Bewegungsfähigkeit ein GdB von mindestens 50% gewährt?
Hat jemand eine Idee, wie ich am besten vorgehe?
Ich freue mich auf Eure Antworten und sage schonmal ganz lieben Dank!
Hallo liebe Tany! Ich bekam gerade gestern erst Bescheid. Ich habe im Juli einen Verschlimmerungsantrag gestellt, nachdem die MS festgestellt wurde: Ich habe schon seit 2003 einen Behindertenausweis mit GdB 50 aufgrund meiner schlechten Hüften bds. Gestern wurde eine Aufstellung mitgeschickt: Hüfte 50, MS 20. Irgendwie auch komisch. Ich würde, falls du im VDK Mitglied bist, dort hin gehen und Widerspruch einlegen. Falls du dort noch nicht Mitglied bist, ist dieser Verein sehr zu empfehlen. Kostet im Monat 5 Euro Mitgliedschaft und die helfen dir in allen Belangen. Sie gehen sogar für dich vor Gericht - wenns sein muss - und es kostet dich gar nichts. Vor allem keine Aufregung. Das machen alles die für dich. Sei es für eine Ablehnung zur Kur oder später der Antrag zur Rente. Lg Anja
Hallo Tany wenn du einen Verschlechterungsantrag stellen möchtest ist es wichtg auf einen extra Blatt genau zu beschreiben was deine Symptome für dich bedeuten.
So wie ich brauche viele Pausen da ich sonst gar nicht mehr Arbeiten kann,habe hohe Krankheitsrate. Durch Schwindelanfälle kann ich das Haus nicht verlassen da ich Sturzgefährdet bin.
Durch starke Müdigkeitsattacken kaum fähig mich auf meine Arbeit zu konzentrieren.
So in dieser Form damit die beim Versorgungsamt auch mitbekommen was die Erkrankung bei dir alles an Behinderungen hinterlassen.
als ich meinen ersten Schwerbehindertenausweis beantragt habe, bekam ich 50%. Bei meinem Verschlechterungsantrag waren es dann 100%. Mein Neurolge hatte meinen nunmehr vorliegenden Gesundheitszustand dargestellt und dem Antrag beigefügt. Und in dem neuen Bescheid stand dann, dass "weitere Behinderungen hinzugekommen sind, so dass der Grad der Behinderung höher zu bewerten ist." Ich denke, dass es auf diese Formulierung "weitere Behinderungen" ankommt und auf die muss der Neurologe hinweisen. Nicht alle Behinderungen sind sichtbar.
Und falls es an Deiner Arbeitsstelle eine Schwerbehinderten-Vertretung gibt, würde ich auch die einschalten.
Als ich frisch erkrankt war, habe ich für 2 Jahre auch 50% bekommen. Dann wurde ich auf 30% zurückgestuft, Begründung war damals das ich mich nun an die Erkrankung gewöhnt hätte und keine weiteren Einschränkungen in der Bewegung hinzu gekommen sind.
Vertigo hat übrigens gerade ein paar interessante Artikel zum Thema Erschöpfung/Fatigue eingestellt.
Ein Arzt hat mir mal gesagt das die Abweichung zum normalen altersgerechten Gesundheitszustand maßgebend ist. Ich finde meinen Zustand für eine 37-jährige nicht als normal. Vielleicht hätte ich auch besser als Murmeltier oder Katze auf die Welt kommen sollen, dann könnte ich den ganzen Tag schlafen .