Kostenerstattung bei Off-Label-Use erweitert (Vigil)
Das Recht, mit Medikamenten im Off-Label-Use versorgt zu werden, besteht nicht nur bei zwangsläufig tödlich verlaufenden Erkrankungen, sondern auch bei Krankheiten, bei denen die Lebensqualität hochgradig beeinträchtigt ist. ... Im vorliegenden Fall litt die Klägerin unter Multipler Sklerose mit Schüben von Tagesmüdigkeit. Die Patientin beantragte das Medikament Vigil. Dieses hat zwar eine Zulassung bei Tagesmüdigkeit in Verbindung mit Kataplexie, nicht aber in Zusammenhang mit Multipler Sklerose. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab.