Steuerrecht: Umbauten wegen Behinderung abzugsfähig (DE)
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können nach neuestem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, obwohl Finanzämter oft argumentieren, die durch den Umbau erzielte Wertsteigerung rechtfertige eine volle Besteuerung.