Achtung bei Einstellungsgesprächen: Fragen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Schadensersatzansprüche nach dem AGG auslösen! (Neues BAG Urteil vom 17.12.2009 8 AZR 670/08)
Die in einem Bewerbungsgespräch gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen können darauf schließen lassen, dass der Arbeitgeber eine Behinderung vermutet.