Krankenkasse muss Arzneimittel im Off-Label-Use zahlen Versorgungsansprüche gibt es auch bei Arzneimitteln, die eigentlich keine Zulassung für die betreffende Krankheit haben. Dieser Anspruch besteht nicht nur bei einer Erkrankung, die immer mit dem Tod endet, sondern auch bei starker Beeinträchtigung der Lebensqualität.
Allerdings gilt das nur dann, wenn es keine wirksame Alternative zur Behandlung einer Krankheit gibt wie in diesem Fall. Die Klägerin hatte Multiple Sklerose, die in den Jahren 2006 und 2007 mit Schüben von Tagesmüdigkeit einherging, des sogenannten Fatigue-Syndroms. Im November 2006 wurde das Medikament Vigil von der Klägerin beantragt. Vigil hat zwar eine arzneimittelrechtliche Zulassung, wenn Tagesmüdigkeit in Verbindung mit Kataplexie behandelt werden soll, aber nicht im Zusammenhang mit Multipler Sklerose.
Das ist hochinteressant! Ich werd den Artikel an Prof. Leutmetzer weiterleiten. Vielleicht gilt diese Rechtssprechung ja auch für Österreich und die Kassen müßten das Ritalin für MS Kranke doch bezahlen? Als ich das letzte Mal bei ihm war erzählte er mir dass er es mittlerweile 20 Patienten verschrieben hat und die Erfolgsquote 80:20 ist. Bei allen anderen Mitteln gegen die Fatigue ist das Verhältnis genau umgekehrt und da kann man einen gewissen Placebo-Effekt nicht ganz ausschließen.