Ich war noch nicht auf Kur. Da man in Deutschland nur alle 4 Jahre Anspruch auf eine stationäre Kur hat, möchte ich mir diese "aufheben" falls ich nach einem Schub mal dringend eine Reha brauchen sollte.
Laut SVA kann man innerhalb von 5 Jahren 2 mal auf Kur fahren.
Zitat SVA: "Grundsätzlich können - medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt - zwei Kuraufenthalte innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Bei nachgewiesener Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann von dieser Limitierung abgesehen werden." Quelle: http://www.sozialversicherung.at/portal/...d=4&p_pubid=944