Erkrankt ein berufstätiger Mensch so gravierend, dass er seine bis dato ausgeübte Arbeit nicht mehr oder nicht mehr in gewohnter Weise machen kann, hat dieser die Möglichkeit sich mit seinem/seiner ArbeitgeberIn, Integrationsämtern und den Arbeitsagenturen in Verbindung zu setzen. Somit soll der Erhalt des Arbeitsplatzes erwogen werden, um nicht sofort in einen anderen Beruf wechseln zu müssen.