Kündigungsschutz auch in Krisenzeiten berücksichtigen
Eine schwache Konjunktur ist kein Freibrief dafür, den gesetzlichen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung zu unterlaufen. Die Landesbehindertenbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Angelika Gemkow warnte eindringlich davor, eine wirtschaftliche Schieflage dafür zu nutzen, Menschen mit Behinderung ohne Durchführung des ordnungsgemäßen Kündigungsschutzverfahrens kurzerhand zu entlassen.