Sommerzeit ist Urlaubszeit – das soll auch und gerade für Menschen gelten, die in häuslicher Pflege einen nahestehenden Menschen betreuen. Damit auch private Pflegepersonen sich Zeit für Erholung und Entspannung nehmen können, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege. So können private Pflegepersonen in den Urlaub fahren, sich Zeit nehmen für sich selbst und das eigene Wohlergehen und neue Kraft tanken für die anspruchsvolle und oft kraftraubende pflegerische Tätigkeit.