Urlaub für pflegende Angehörige: Leistungen aus dem Unterstützungsfonds möglich (AT)
Gemäß § 21a des österreichischen Bundespflegegeldgesetzes kann ein naher Angehöriger eines pflegebedürftigen Menschen, dem zumindest Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gebührt, grundsätzlich eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten, wenn er die zu pflegende Person seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert ist.