Neue Einstufungskriterien für Behinderte bis Jahresmitte Kriegsopferversorgungsgesetz künftig nicht mehr Grundlage - Kritik an Behinderungsdefinition und Fixierung auf ärztliche Gutachter
Wien - Soll der Grad der Behinderung eines Menschen festgestellt werden, müssen die Sachverständigen auf eine mehr als 40 Jahre alte Verordnung auf Grundlage des Kriegsopferversorgungsgesetzes zurückgreifen. Künftig wird es eine neue Einschätzungsverordnung geben, was auch Gesetzesänderungen notwendig macht. In Kraft treten soll die Neuregelung mit 1. Juli 2010.